



Haben Sie Gefahrgut nach ADR in Ihrem Betrieb und benötigen die, wie unten aufgeführten Kurse ?
Gerne stellen wir für Sie den entsprechenden Kurs zusammen.
​
Ein Auszug aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen:
Kapitel 1.3
​
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
​
1.3.1 Anwendungsbereich
Die bei den Beteiligten gemäss Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung
gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren
Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von
Pflichten nach den Vorschriften des Abschnitts 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine
erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer
unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von
Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.​​​​
Sind Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Chemikalien geschult ?
​
Auch hier bieten wir eine, auf Ihre Bedürfnisse betreffend Inhalte und Dauer angepasste Schulung. Praktische Arbeiten und Versuche runden jeweils die Schulung ab. So bleiben diese Ihren Mitarbeitern in Erinnerung.