
Bfu - Sicherheitsdelegierter & Fachkraft Spielplatzsicherheit
Bfu - Sicherheitsdelegierter
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​Bei vielen, vor allem kleinen Gemeinden ist die Stelle des Sicherheitsdelegierten
nicht besetzt. Vielfach mangelt es an den personellen Ressourcen.
Hier kommen wir ins Spiel. Durch unsere Erfahrung als Sicherheitsdelegierter in etlichen Gemeinden übernehmen wir diese wichtige Aufgabe gerne für Sie. Ein weiterer grosser Vorteil ist, dass Sie keinen Sicherheitsdelegierten in die Kurse und Weiterbildungen entsenden müssen. Der Sicherheitsdelegierte kümmert sich z.B. um die Schulwegsicherheit, die Sicherheit von öffentlichen Gebäuden ( Schulhäuser, Mehrzweckhallen, Verwaltungsgebäude, Bädern usw. )
Die Übernahme des Mandats wird jeweils durch die Gemeindebehörden genehmigt und von der Bfu bestätigt.
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Jahresinspektion von Spielplätzen
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Was einige Gemeinden und Verwaltungen nicht wissen ist, dass Spielplätze mit einer
nspektion durch einen geprüften Sachverständigen dem Betrieb übergeben werden müssen.
Danach ist eine Jahresinspektion, ebenfalls durch einen Sachverständigen
vorgeschrieben.Die Prüfungen und deren Prüfpunkte und Abläufe sind in der
SN EN 1176 festgelegt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.